Als AZAV zertifizierte und zugelassene Maßnahme bietet die GbF für Jobcenter und Arbeitsagentur die OICF-Maßnahme an. Voraussetzung für eine Teilnahme sind ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, um dem Inhalt der Maßnahme folgen zu können.
Ziele der Maßnahme sind:
Schaffung einer unmittelbaren beruflichen Integrationsfähigkeit durch berufsbezogene Sprachförderung
Vorbereitung auf das Arbeitsleben in Deutschland und betriebliche Erprobungen
Unterstützung bei Bewerbungsaktivitäten und aktiver Stellensuche
Aktivierung mit dem Ziel der erfolgreichen Vermittlung
OICF wird als Gruppencoaching durchgeführt. Die Maßnahmedauer beträgt jeweils 6 Monate. Die Vermittlungs- und Aktivierungsgutscheine gemäß § 45 SGB III erhalten potenzielle Teilnehmer vom Jobcenter oder von der Arbeitsagentur.