Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III ist die Kontaktierung, Aktivierung und Motivierung schwer vermittelbarer erwerbsfähiger Leistungsberechtigter der Jobcenter.
Die Maßnahmen beinhaltet niedrigschwellige Angebote im Vorfeld von Qualifizierung und Beschäftigung für Menschen, mit vielfältigen und schwerwiegenden Hemmnissen (multiple Problemlagen), die deshalb für eine erfolgreiche Qualifizierung noch nicht in Betracht kommen. Im Rahmen der Maßnahme sollen diese Menschen für eine berufliche Qualifizierung motiviert und schrittweise an den Arbeitsmarkt herangeführt werden.
Vorrangiges Ziel ist es, schwer vermittelbare Menschen in einem ersten Schritt zu kontaktieren und im zweiten Schritt 2 intensiv zu motivieren und zu aktivieren, um somit das berufliche Interesse zu wecken und sich dem Beschäftigungsmarkt positiv zuzuwenden. Der Schwerpunkt liegt deshalb in der Herstellung von Mitwirkungsbereitschaft und der Überwindung psychosozialer Vermittlungshemmnisse sowie der Stabilisierung der Teilnehmer. Die Aktivierung wird durch intensive sozialpädagogische Begleitung erreicht.