Die GbF führt Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach §§ 76 ff SGB III bzw. § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. §§ 76 ff SGB III und §§ 4, 5 Abs. 2 ff Berufsbildungsgesetz (BBiG)/§§ 25, 26 Abs. 2 ff Handwerksordnung (HwO) und §§ 64 ff BBiG/§ 42 k-m HwO („Werkerausbildung“ bzw. „Fachpraktiker“ ausschließlich für behinderte Menschen im Sinne des § 19 SGB III) durch.
BaE nach §§ 76 ff SGB III zielt darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Wenn die Möglichkeit besteht, wird ein Übergang des Auszubildenden auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz gefördert.
Im kooperativen Modell werden die Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von Kooperationsbetrieben vermittelt, die eine Eignung nach §§ 27 ff BBiG/§§ 21 ff HwO besitzen.