Schul- und Individualbegleiter, Teilhabeassistent (m/w/d)
Nach §30 a BayEUG - Zusammenarbeit von Schulen, kooperatives Lernen Nr. 8, können sich Schülerinnen und Schüler in ihrem sozial- und jugendhilferechtlichen Hilfebedarf durch Begleitung nach Maßgabe der hierfür geltenden Bestimmungen unterstützen lassen.
Diese unterstützen Kinder mit Körperbehinderung, geistiger Behinderung oder psychischer bzw. seelischer Störung, die an einer allgemeinen Schule unterrichtet werden. Möglich ist auch, dass Kinder, die eine Förderschule besuchen, eine Begleitung zugewiesen bekommen, weil sich die Schule (meist aufgrund eines medizinisch festgestellten Förderbedarfs) nicht in der Lage sieht, den Schüler ohne individuelle Betreuung zu unterrichten. Voraussetzung hierzu ist, dass der Schüler überwiegend in der Klassengemeinschaft unterrichtet wird und dabei schulische Fortschritte erzielen kann. Im Rahmen der angestrebten Inklusion wird verstärkt darauf Wert gelegt, dass Schüler mit Behinderungen Regelschulen besuchen können.
Das Vorliegen eines kinder- und jugendpsychiatrischen oder fachärztlichen Gutachtens, in welchem die Schulbegleitung als mögliche oder notwendige Maßnahme empfohlen wird, ist Voraussetzung für die Beantragung auf Kostenübernahme für Schulbegleitung.
Die sorgeberechtigten Eltern / Erziehungsberechtigen sind von Anfang an einzubinden und müssen einverstanden sein. Die Antragstellung erfolgt durch die Eltern / Erziehungsberechtigen.
Begleitungen tragen dazu bei, Defizite im pflegerischen, motorischen, sozialen, emotionalen und kommunikativen Bereich auszugleichen, um den Besuch der allgemeinen Schule, Förderschule oder Einrichtungen zu ermöglichen. Diese Begleitungen sind keine Zweitlehrer. Die Vermittlung des Lehrstoffes ist alleinige Aufgabe der Lehrkräfte an der Schule.
Was ist unser Angebot?
Seit dem Schuljahr 2010/2011 bieten wir dieses Angebot am Bayerischen Untermain (Stadt und Landkreis Aschaffenburg, Landkreis Miltenberg) sowohl an Regel- wie auch an Förderschulen & Einrichtungen an. Der Stundenumfang orientiert sich dabei am individuellen Bedarf.
Unsere Leistungen können sein:
- Praktische Hilfe zur Bewältigung des Unterrichts und des Schul- Kindertagesstätten - Alltags, einschließlich der Teilnahme an üblichen Aktivitäten
- Hilfestellung bei der Begegnung mit Kindern & Jugendlichen
- Unterstützung im emotionalen und sozialen Bereich im Sinne der Prävention und Intervention bei Selbst- und Fremdgefährdung
- Einzelpflegerische Tätigkeiten zur Alltagsbewältigung
- Unterstützung bei der Kommunikation
- Das Kind / den Jugendlichen soweit wie möglich von den Leistungen der Begleitung unabhängig zu machen
Zielsetzung der Begleitung ist es, durch eine individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung die Bewältigung des Kindertagesstätten- Schulalltages zu ermöglichen. Dem Betreuten soll dadurch unter Berücksichtigung von Art und Schwere der Behinderung ein weitgehend selbstständiger Schulbesuch ermöglicht werden.
Verfahren und Finanzierung
Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes mit sonderpädagogischem Förderbedarf in eine Regel- bzw. Förderschule liegt bei der Schule. Sofern der Betreute beim Besuch der Einrichtung die Unterstützung durch einen Begleiter benötigt, stellen die Eltern / Erziehungsberechtigten beim Bezirk Unterfranken (Sozialverwaltung, Postfach 5120, 97001 Würzburg, Tel: 0931/7959-0) oder bei einem zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Kostenübernahme.
Hierzu ist eine Stellungnahme der aufnehmenden Einrichtung erforderlich, die Angaben zum Inhalt und Umfang der Leistungen enthalten. Die Schule bestätigt, dass alternative Möglichkeiten der schulinternen Unterstützung geprüft wurden und ein Begleiter notwendig ist. Eine Kostenübernahme durch den Bezirk Unterfranken oder dem zuständigen Jugendamt ist frühestens ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme (§ 18 SGB XII) möglich.
Die Anstellung der Begleiter und die Abrechnung mit dem Bezirk Unterfranken bzw. zuständigen Jugendamt erfolgt über den Maßnahmeträger – die GbF - Gesellschaft zur beruflichen Förderung Aschaffenburg mbH. Die GbF sorgt für eine qualitativ hochwertige Begleitung und beschäftigt ausgesuchte, engagierte Einsatzkräfte, die sich regelmäßig zu Reflexionsgesprächen und in Supervisionsgruppen treffen und über interne Fortbildungen qualifiziert werden.
In Krisensituationen können Gespräche mit allen Beteiligten (Eltern, Schulen, Ämtern, sozialen Einrichtungen) stattfinden.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Die Maßnahmen werden durch langjährig erfahrene Sozialpädagoginnen/Erzieherinnen geleitet. Sie stellen für den Dienst die Fachaufsicht und die fachliche Qualität sicher und unterstützen bei der Antragstellung.
Für nähere Informationen bzw. Terminvereinbarung für ein individuelles Beratungsgespräch wenden Sie sich bitte direkt an:
Kathrin Kimmling
Stellvertretende Teamleiterin
Schul- und Individualbegleiter
Tel.: 06021/3072-51
Fax: 06021/3072-72
Hasenhägweg 65
63741 Aschaffenburg
(Mein Büro befindet sich: Haus B, 2. Etage, Zi. II/05)