Überbetriebliche Reha-Ausbildung koop (Reha koop)
Gegenstand der Reha koop ist die Akquise von Betrieben (=Kooperationsbetriebe) vor Ausbildungsbeginn sowie die Durchführung von rehabilitationsspezifischen Ausbildungen und die bedarfsgerecht begleitende Unterstützung zur Erlangung eines Berufsabschlusses gemäß § 117 Abs. 1 Nr. 1b SGB III i.V.m. §§ 4, 5 Abs. 2 ff Berufsbildungsgesetz (BBiG)/§§ 25, 26 Abs. 2 ff Handwerksordnung (HwO) und §§ 64 ff BBiG/§ 42 k-m HwO („Fachpraktiker“ bzw. „Werkerausbildung“).
Ziel ist die anschließende dauerhafte Eingliederung in Beruf und versicherungspflichtige Beschäftigung.
Ausbildungen für behinderte Menschen mit Förderbedarf nach § 117 Abs. 1 Nr. 1b SGB III zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund Ihrer Behinderung besonderer Hilfen bedürfen, die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Wenn die Möglichkeit besteht, wird ein Übergang des Auszubildenden auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz gefördert.
Bei der Ausbildung im kooperativen Modell erfolgt die fachpraktische Ausbildung in einem Betrieb und wird fachtheoretisch durch die GbF begleitet und unterstützt. Zu diesem Zweck wird ein Ausbildungsvertrag zwischen GbF und dem Auszubildenden geschlossen. Zusätzlich zum Ausbildungsvertrag schließt die GbF einen Kooperationsvertrag mit einem fachlich geeigneten Kooperationsbetrieb sowie dem Teilnehmer.
Im kooperativen Modell werden die Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von Kooperationsbetrieben vermittelt, die eine Eignung nach §§ 27 ff. BBiG/§§ 21 ff. HwO besitzen und in der Lage sind, den besonderen Belangen der Auszubildenden gerecht zu werden.
Flyer der GbF
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Flyer der Bundesagentur für Arbeit
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