Am 01. Juli 2016 erweiterte der Bund das Angebot an berufsbezogener Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund: die berufsbezogene Deutschsprachförderung wurde zu einem Regelinstrument der Sprachförderung des Bundes. Sie wird vom BAMF umgesetzt und baut unmittelbar auf den Integrationskursen auf.
In den Integrationskursen lernen Zugewanderte die deutsche Alltagssprache. In daran anschließenden berufsbezogenen Sprach- und Weiterqualifizierungsmodulen werden arbeitssuchende Migranten und Flüchtlinge kontinuierlich auf den Arbeitsmarkt vorbereitet. Die nationale berufsbezogene Deutschsprachförderung setzt sich aus verschiedenen Modulen zusammen, die sich baukastenähnlich individuell kombinieren lassen.
Grundvoraussetzung für die Teilnahme an den Basismodulen ist, dass die Teilnehmer zumindest das Sprachniveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen beherrschen.
Die Grundstruktur der nationalen berufsbezogenen Deutschsprachförderung stellen die sogenannten Basismodule dar.
Es wird unterschieden zwischen drei Basismodulen:
- B1 auf B2
- B2 auf C1
- C1 auf C2
Jedes Basismodul umfasst 400 Unterrichtseinheiten und dauert in Vollzeit in der Regel ca. vier Monate. Sie sind inhaltlich allgemeinsprachlich mit berufsbezogenen Unterrichtseinheiten aufgebaut und richten sich an eine Gruppengröße von mindestens 15 Teilnehmenden.
Teilnahmeberechtigte
Teilnehmen können Menschen mit Migrationshintergrund. Dazu gehören
- Zugewanderte, einschließlich der Geflüchteten, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und eine gute Bleibeperspektive haben (letzteres gilt vor allem für die vier Herkunftsländer Syrien, Iran, Irak und Eritrea). Ausgeschlossen sind Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern.
- Bürgerinnen und Bürger der EU
- Deutsche mit Migrationshintergrund
die - einen Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen oder mindestens das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) erreicht haben
- arbeitssuchend gemeldet sind und/ oder Arbeitslosengeld bekommen
- eine Arbeit haben, gleichzeitig arbeitssuchend gemeldet sind und deren Deutschkenntnisse nicht für den Arbeitsalltag ausreichen
- in Ausbildung sind oder eine Ausbildungsstelle suchen
- ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf benötigen
Abschluss
Der B2-Kurs schließt mit einer Prüfung ab. Ist diese bestanden, erhalten Sie das telc-Zertifikat „telc Deutsch B2 Beruf“, das Ihnen berufsbezogene Deutschkenntnisse bescheinigt.
Kosten
Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei. Nur wer bereits arbeitet und keine zusätzlichen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit erhält, muss einen Beitrag leisten. Dieser Kostenbeitrag, der auch von Ihrem Arbeitgeber übernommen werden kann, beträgt 50 % des Kostensatzes, den die GbF pro Teilnehmer und Unterrichtseinheit vom BAMF erhält. Fahrtkosten werden erstattet, wenn Sie mehr als drei Kilometer (kürzester Fußweg) vom Kursort entfernt wohnen und Leistungen nach SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungen oder Berufsausbildungsbeihilfe nach § 56 SGB II erhalten.
Kinderbetreuung
Wir beraten Sie gerne zu Betreuungsmöglichkeiten für Ihre Kinder vor Ort.
Anmeldung
Sie möchten sich über den Berufssprachkurs – Ziel B2 weiterqualifizieren? Dann wenden Sie sich an Ihren Vermittler der Arbeitsagentur oder des Jobcenters. Dieser berechtigt Sie dann zur Teilnahme am Kurs. Die Jobcenter können auch zur Teilnahme verpflichten. Verpflichtete Personen haben dann Vorrang bei der Belegung der Kursplätze.