GbF Aschaffenburg

AViBA

Individuelle Maßnahmekombination zur Aktivierung und Vermittlung mit intensiver Betreuung und Anwesenheitspflicht (AViBA)
AViBA ist eine Maßnahmekombination nach § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III sowie nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III. Ziel ist die dauerhafte berufliche Eingliederung durch eine intensive Aktivierung und Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne des § 25 Abs. 1 S. 1 SGB III. Bei erfolgter Vermittlung ist die Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses im Sinne des § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III sowie § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III anzustreben.

Teilnehmer sind erwerbsfähige Jobcenter-Kunden des Jobcenters Stadt Aschaffenburg mit vielfältigen und schwerwiegenden Hemmnisse insbesondere im Bereich der Motivation/ Einstellungen, Schlüsselqualifikationen und sozialer Kompetenzen. Sie sollen für eine berufliche Qualifizierung/ Beschäftigungsaufnahme motiviert und schrittweise an diese herangeführt sowie Bereitschaft zur Mitwirkung hergestellt werden.

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