GbF Aschaffenburg

Berufseinstiegsbegleitung

Berufseinstiegsbegleitung
Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) am Bayerischen Untermain werden durch die GbF nach § 49 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit und in enger Abstimmung mit den Schulen durchgeführt. 
  
Berufseinstiegsbegleitung sind Maßnahmen zur individuellen Begleitung und Unterstützung förderungsbedürftiger Jugendlicher durch sog. Berufseinstiegsbegleiter, um die Eingliederung des Jugendlichen in eine berufliche Ausbildung zu erreichen. Die Berufseinstiegsbegleitung soll dazu beitragen, insbesondere die Chancen der Schüler auf einen erfolgreichen Übergang in eine betriebliche Ausbildung deutlich zu verbessern und diese zu stabilisieren.
  
Zur Zielgruppe gehören Jugendliche, die voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, den Abschluss der allgemein bildenden Schule zu erreichen und den Übergang in eine berufliche Ausbildung zu bewältigen. Es muss grundsätzlich zu erwarten sein, dass die individuellen Voraussetzungen zur Aufnahme einer Berufsausbildung geschaffen werden können. 

Die individuelle Begleitung beginnt in der Regel mit dem Besuch der Vorabgangsklasse der allgemein bildenden Schule, idealerweise zu Beginn der Vorabgangsklasse und endet ein halbes Jahr nach Beginn einer beruflichen Ausbildung (Regeldauer).

Ein im Einzelfall sinnvoller späterer Einstieg eines Jugendlichen in die Maßnahme ist nicht ausgeschlossen. Gelingt in Einzelfällen die Eingliederung in eine berufliche Ausbildung nicht, endet die individuelle Begleitung spätestens 24 Monate nach Beendigung der allgemein bildenden Schule.

Flyer GbF HIER herunterladen
Flyer der Bundesagentur für Arbeit HIER herunterladen
Die GbF Aschaffenburg führt aktuell Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung mit finanzieller Unterstützung aus unterschiedlichen Fördertöpfen durch. Ein Teil der Maßnahmen wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Bundesagentur für Arbeit und den Europäischen Sozialfonds. 

Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung ab 10.09.2019 werden zu 50% der Gesamtkosten durch die Bundesagentur für Arbeit und zu 50% aus Mitteln des ESF-Landesprogramms Bayern kofinanziert.
Informationen zum Europäischen Sozialfond (ESF) in Bayern
Der europäische Sozialfonds (ESF) in Bayern bringt Menschen in Arbeit, in Ausbildung, verringert Armut und verbessert die Qualifikation. 

Ziel der Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) ist die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern beim Übergang von der allgemeinbildenden Schule in eine Berufsausbildung (§ 49 SGB III).

Weitere Informationen finden Sie HIER
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