GbF Aschaffenburg

Überbetriebliche Reha-Ausbildung integrativ (Reha int)

Überbetriebliche Reha-Ausbildung integrativ (Reha int)
Gegenstand der Reha int ist die Durchführung von behindertenspezifischen Ausbildungen zur Erlangung eines Berufsabschlusses gemäß § 117 Abs.1 Nr. 1b SGB III i.V.m. §§ 4, 5 Abs. 2 ff Berufsbildungsgesetz (BBiG)/§§ 25, 26 Abs. 2 ff Handwerksordnung HwO und §§ 64 ff BBiG/§ 42 k-m HwO („Fachpraktiker“ bzw. „Werkerausbildung“)) zur dauerhaften Eingliederung in Beruf und versicherungspflichtige Beschäftigung. Die Berufsausbildung findet in außerbetrieblichen Einrichtungen, wie der GbF, statt. 

Ausbildungen für behinderte Menschen mit Förderbedarf nach § 117 Abs.1 Nr. 1b SGB III zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund ihrer Behinderung besonderer Hilfen bedürfen, die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. 
Wenn die Möglichkeit besteht, wird ein Übergang des Auszubildenden auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz gefördert. Sofern ein direkter Übergang in betriebliche Berufsausbildung noch nicht möglich ist, kann die Ausbildung entsprechend des Unterstützungsbedarfs einzelner Teilnehmer als Zwischenziel ab dem 2. Ausbildungsjahr in kooperativer Form umgesetzt werden.

Flyer der GbF HIER herunterladen
Flyer der Bundesagentur für Arbeit HIER herunterladen
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